Dein eigener Radiospot!

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Für Aufträge zur Ausspielung einer über die Online Buchungsplattform „RadioAdMaker“ (der "RadioAdMaker") erstellten und gebuchten Werbesendung (der "Werbespot") gelten ausschließlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Senders, bei dem die Spots eingebucht werden.

  1. Der RadioAdMaker ermöglicht die maschinelle Erstellung von Werbespots mit einem vom Auftraggeber vorgegebenen Text. Die Audiofassung erstellt der RadioAdMaker unter Einsatz von künstlicher Intelligenz ("KI") des Anbieters OpenAI und unter Verwendung der Cloud-Lösung ElevenLabs https://elevenlabs.io/privacy. Hierbei kommen künstliche Stimmen und vorgefertigte Musikinhalte zum Einsatz. Die Qualität der über den RadioAdMaker erstellten Werbespots erreicht nicht die Qualität von Werbespots, die von menschlichen Sprechern aufgenommen werden.
  2. Jede Ausstrahlung eines Werbespots setzt die Erteilung eines Sendeauftrags durch den Auftraggeber über den RadioAdMaker und die Bezahlung voraus. Dieser Sendeauftrag wird erst verbindlich, wenn er vom gebuchten Sender bestätigt wurde.
  3. Es werden ausschließlich Buchungen über den RadioAdMaker von Einzelunternehmen oder Einzelpersonen angenommen, die in der Bundesrepublik Deutschland sitzen bzw. gemeldet sind. Eine Buchung durch oder über Mittler wie Werbeagenturen ist unzulässig. Werbesendungen von mehr als einem Werbungstreibenden innerhalb eines Sendeauftrags (Verbundwerbung) sind bei Buchungen über RadioAdMaker nicht möglich.
  4. Die Sender sind berechtigt, auch nach Annahme des Auftrags die Ausspielung einzelner Werbespots nach billigem Ermessen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder die Ausstrahlung aus inhaltlichen, programmgestalterischen Gründen für den jeweiligen Sender unzumutbar ist. Der jeweilige Sender wird eine solche Ablehnung dem Auftraggeber möglichst rasch mitteilen und den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Buchung per Überweisung auf ein vom Auftraggeber zu benennenden Kontos zurückerstatten, sofern der Werbespot noch nicht ausgespielt wurde und kein Fall von Ziffer 5 vorliegt. Bei anteiliger Ausspielung erfolgt die Erstattung nur anteilig soweit die Ausspielung unterbleibt.
  5. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm eingegebenen und aus Vorschlägen der KI ausgewählten Texte der Werbespots. Der Auftraggeber stellt Radio Gong von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Art, frei. Der Auftraggeber verwendet keine personenbezogenen Daten ohne die schriftliche Zustimmung der betroffenen Personen.
  6. Für die Erstellung der Spots ist es notwendig, dass RadioADMaker die vom Auftraggeber eingegebenen Texte an die OpenAI, L.L.C.  und die Microsoft Corporation (beide USA) weitergibt. Diese verarbeiten die Texte nach Maßgabe ihrer Nutzungsbedingungen (https://openai.com/policies/terms-of-use und https://elevenlabs.io/privacy). Der Auftraggeber stimmt dieser Weitergabe und Verarbeitung zu.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.